Praxis - Ärztliches Zweitmeinungsverfahren

Eine Zweitmeinung ist die Beurteilung einer Erstdiagnose mitsamt des darauf aufbauenden Behandlungsvorschlags durch einen unabhängigen Arzt. Darin enthalten ist eine weitere unabhängige Einschätzung, ob die in Ihrem vorliegenden Fall vorgeschlagene Vorgehensweise und Behandlung angebracht oder ein anderer Weg für Sie u. U. besser geeignet ist.

Sie können auf diese Weise sowohl für sich persönlich aber ggfs. auch für Ihre Angehörigen viele wichtige Impulse und Ratschläge erwarten.

Zweitmeinungen sind immer dann angebracht, wenn ein Patient Bedenken hat, ob die von seinem Arzt empfohlene Behandlung wirklich notwendig und empfehlenswert ist. Besonders vor schwerwiegenden Entscheidungen, wie der Wahl einer Chemotherapie, ist das Einholen einer zweiten Meinung angebracht. Zusätzlich

  • ist eine laienverständliche Beurteilung der Erstdiagnose und Behandlungsempfehlung oft sehr hilfreich, oder
  • Sie benötigen eine Entscheidungshilfe, da verschiedene Ärzte Ihnen unterschiedliche Empfehlungen gegeben haben bzw.
  • haben Sie eventuell den Eindruck, über die geplante Therapie und mögliche Alternativen unzureichend informiert worden zu sein.
  • Auch die Frage, „wie kann ich meinen Körper jetzt unterstützen?“ sollte beantwortet werden.

Hierfür benötige ich zunächst in Kopie alle Unterlagen, die zur Erstdiagnose geführt haben. Dazu zählen u.a. Labor- und radiologische Befunde sowie eine Zusammenfassung der Diagnose und der geplanten Maßnahmen (Arztbrief).

Nach einem eingehenden Arzt-Patienten-Gespräch und einer körperlichen Untersuchung samt intensiver Prüfung der Unterlagen werde ich im Folgetermin mit Ihnen und, wenn von Ihnen gewünscht, Ihren Angehörigen meine Einschätzung der Situation darlegen und besprechen und gerne auch eine schriftliche Zusammenfassung übermitteln. Wenn Erst- und Zweitmeinung voneinander abweichen, ist es von zentraler Bedeutung, dass Sie nicht weiter verunsichert werden, weshalb ich diese Unterschiede erforderlichenfalls sehr ausführlich mit Ihnen besprechen werde. Wenn Sie es wünschen, werde ich dann gerne auch mit dem Erstbehandler in Kontakt treten und versuchen, eine gemeinsame Empfehlung und Vorgehensweise zu formulieren und abzustimmen.

Mir ist daran gelegen, einen für Sie individualisierten, ganzheitlich orientierten Behandlungs- bzw. Betreuungsplan zu finden und diesen mit Ihnen begleitend umzusetzen.